KOSTEN

KOSTEN UND GEBÜHREN

Der Berechnung unserer Leistungen liegt stets das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu Grunde. Die Höhe der anwaltlichen Kostennote bestimmt sich anhand des Gegenstandwertes und der durch die Tätigkeit anfallenden einzelnen Gebühren. Um Ihre Kosten überschaubar zu halten und Ihnen die maximale Kontrolle über diese zu gewähren, sprechen wir einzelne kostenauslösende Schritte vorher mit Ihnen ab. Sofern teilbar, berechnen wir das Verfahren jeweils für die einzelne Phase. Damit geben wir Ihnen jederzeit vor Beginn der neuen kostenintensiven Phase die Gelegenheit, mit uns den bisherigen Stand des Verfahrens und die Erfolgsaussichten für weiteres Vorgehen zu besprechen.
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Falls Sie in der Vergangenheit eine Rechtsschutz-versicherung abgeschlossen haben, stellen wir für Sie bei Ihrem Versicherer eine Anfrage für die Kostendeckung. Liegt eine vollständige Kostendeckungszusage vor, rechnen wir unsere Gebühren mit Ihrem Versicherer ab, Ihnen entstehen in diesem Fall keine Kosten. Auch die Kosten der Erstberatung werden in diesem Fall von Ihrem Rechtsschutzversicherer getragen.
HONORARVEREINBARUNG
Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben oder Ihr Versicherer die Haftung endgültig ablehnt, können wir Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis anbieten, die individuell auf Ihren Fall und Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Alternativ ist der Abschluss einer der Bedeutung des Falles angemessenen Pauschalhonorarvereinbarung möglich. Diese kann bei einem erheblichen deutlichen Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand korrigiert werden.
GERICHTSKOSTEN
Gerade in zivilrechtlichen (gerichtlichen) Auseinander-setzungen werden die Kosten der obsiegenden Partei durch die unterlegene Partei getragen. In diesem Fall entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Ausnahmen bilden z.B. die Fälle der Insolvenz der unterlegenen Partei. In diesem Fall werden trotz Ihres Obsiegens die nicht beizutreibenden Kosten Ihnen auferlegt. Auch im Falle einer Honorarvereinbarung mit uns werden von der Gegenseite nur die Gebühren ersetzt, die durch das RVG zu tragen sind. Wir informieren Sie bereits in der Erstberatung nicht nur über die Erfolgsaussichten, sondern auch über die Höhe der in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten. Bei Bedarf erstellen wir eine Analyse des in Ihrem Fall prognostizierten Prozesskostenrisikos.
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